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FAQ-Häufige Fragen

Ansprechpersonen

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Fachlehrkraft. Falls sich keine Lösung findet, können Sie die Klassenleitung, unsere pädagogischen Fachkräfte, den Beratungslehrer, die Schulpsychologin oder die Schulleitung kontaktieren. Auch der Elternbeirat steht Ihnen beratend zur Seite.

Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie auf unserer Homepage.

Ausleihe von Lehrbüchern

In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 werden zu Schuljahresbeginn gedruckte Schulbücher ausgegeben. Die Jahrgangsstufen 9 bis 13 nutzen im Rahmen unseres Konzepts zum digitalen Unterricht digitale Schulbuchlizenzen. Damit stehen die Schulbücher in den jeweiligen Verlags-Apps zur Verfügung.

Für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 gilt:

  • Beschädigte Bücher: Bereits vorhandene Schäden melden Sie bitte bis Ende September der Klassenleitung. Diese dokumentiert die Schäden im Buch. Stark beschädigte Bücher können in der Bücherei (Raum 037N) umgetauscht werden.
  • Haftung: Bei der Rückgabe zum Schuljahresende kann der letzte Entleiher für Schäden haftbar gemacht werden.
  • Einbinden und Beschriften: Alle entliehenen Bücher müssen eingebunden und mit dem Namen versehen werden. Die Fachlehrkräfte kontrollieren dies im Oktober.

Befreiung von der Anschaffung von Atlanten

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Anschaffungspflicht möglich. Die Bedingungen und das Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage zum Thema Schulbücher.

Die Regelung „ab dem 3. Kind“ bedeutet, dass die Materialien für die ersten beiden Kinder angeschafft werden müssen. Für das dritte und jedes weitere Kind entfällt die Anschaffungspflicht.

Beurlaubungen

Beurlaubungen vom Unterricht beantragen Sie bitte über den Schulmanager mindestens drei Schultage im Voraus, in Ausnahmefällen spätestens einen Schultag vorher. Senden Sie zusätzlich ein Foto oder einen Scan des erforderlichen Nachweises als Nachricht an Frau Stephanie Baumgartner. Ohne diesen Nachweis kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 sind die Oberstufenkoordinatoren Frau Krug bzw. Herr Hammerschmidt zuständig.

Arzttermine und Führerscheinprüfungen

Arzt- und Kieferorthopädentermine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. Auch Führerscheinprüfungen sollten nicht während des Unterrichts stattfinden. Zusätzliche Fahrstunden vor der Prüfung werden nicht genehmigt.

Ist eine Führerscheinprüfung während der Unterrichtszeit unvermeidbar, ist eine Beurlaubung für folgende Zeiträume möglich:

  • Theorieprüfung: 60 Minuten
  • Praktische Prüfung: 90 Minuten

Alle weiteren Beurlaubungsanträge werden einzeln geprüft.

Befreiung vom Sportunterricht

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung möglich.

Urlaubsreisen vor Ferienbeginn

Eine Beurlaubung für Urlaubsreisen vor Beginn der Ferien kann grundsätzlich nicht genehmigt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung.

Beglaubigungen und Zweitschriften

Beglaubigungen und Zweitschriften von Zeugnissen erhalten Sie über unser Sekretariat.

  • Beglaubigung: 5 €
  • Zweitschrift: 30 €
Digitale Endgeräte

Seit dem 1. August 2026 gilt in Bayern ein Nutzungsverbot für private digitale Endgeräte wie Smartphones, Smartwatches und Tablets für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7. Ausnahmen sind in Einzelfällen und in Rücksprache mit der Lehrkraft möglich, beispielsweise bei einem dringenden Anruf bei den Erziehungsberechtigten.

Für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 gilt die vom Schulforum beschlossene Handynutzungsordnung. Die private Nutzung digitaler Endgeräte ist zwischen 7:45 und 13:00 Uhr grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstößen kann das Gerät vorübergehend eingezogen werden. Weitere Konsequenzen richten sich nach der Handynutzungsordnung.

Elternsprechtage

Die allgemeinen Elternsprechtage finden jeweils zeitnah nach der Ausgabe des ersten und dritten Zwischenberichts statt. So können Sie sich bereits vor dem Gespräch über den aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes informieren.

Bei Fragen zu einzelnen Fächern können Sie sich auch nach dem zweiten Zwischenbericht im Februar direkt an die jeweiligen Lehrkräfte wenden.

Termine im Schuljahr 2026/27:

  • Jahrgangsstufe 5: Montag, 30. November 2026
  • Jahrgangsstufen 6 bis 13: Dienstag, 8. Dezember 2026
  • Alle Jahrgangsstufen: Mittwoch, 12. Mai 2027
Fundsachen

Fundsachen (außer Wertgegenständen) befinden sich an den Haken im Treppenhaus des Altbaus im Kellergeschoss. Bitte holen Sie verlorene Gegenstände dort selbstständig ab. Ein Hinweisschild weist Ihnen den Weg.

Krankmeldung und Entschuldigung

Bitte melden Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager krank. Achten Sie darauf, dass ausschließlich Sie als Erziehungsberechtigte Zugriff auf die Krankmeldefunktion haben.

Wichtig bei angekündigten Leistungserhebungen: Eine rechtzeitige Krankmeldung über den Schulmanager vor der Leistungserhebung ist Voraussetzung für die Gewährung eines Nachtermins.

Ärztliche Atteste

  • Dauert die Erkrankung länger als zehn Schultage, ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • In den Jahrgangsstufen 12 und 13 ist bei Erkrankungen an Tagen mit angekündigten Leistungserhebungen ebenfalls ein ärztliches Attest erforderlich.

Bei längeren oder schweren Erkrankungen nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit der Klassenleitung, der Schulpsychologie oder der Schulleitung auf.

Bei gehäuften, nicht nachvollziehbaren Krankheitstagen kann die Schule ein Attest über eine chronische Erkrankung anfordern oder eine Attestpflicht für sämtliche Krankheitstage festlegen.

Erkrankung während des Schultages

Erkrankt Ihr Kind während des Schultages, muss es sich vor dem Verlassen der Schule im Sekretariat abmelden. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe müssen sich zusätzlich bei einem Mitglied der Schulleitung melden.

Leistungserhebungen

Schulaufgaben, Kurzarbeiten und fachliche Leistungstests werden mindestens eine Woche im Voraus angekündigt. Die Termine können im Kalender des Schulmanagers eingesehen werden.

Stegreifaufgaben und kleine angesagte schriftliche Leistungstests (KasL) beziehen sich auf den Stoff der beiden vorangegangenen Unterrichtsstunden.

Weitere Informationen zu Anzahl, Art und Umfang der Leistungsnachweise in den einzelnen Fächern finden Sie in unserem Konzept zu Leistungserhebungen.

Meldepflichtige Erkrankungen

Bestimmte Infektionskrankheiten, beispielsweise Windpocken, Influenza, Norovirus-Infektionen oder Meningokokken-Infektionen, sind meldepflichtig. Bitte informieren Sie die Schule auch, wenn ein Geschwisterkind an einer solchen Erkrankung leidet. Nutzen Sie dafür unser Meldeformular.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Mensa „Oase“ und Pausenverkauf

In den Vormittagspausen können die Schülerinnen und Schüler in der Oase und am Pausenverkauf unseres Hausmeisters einkaufen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist der Aufenthalt in der Oase während dieser Pausen auf den Einkauf beschränkt.

In der Mittagspause können alle Schülerinnen und Schüler in der Mensa essen. Frau Dechant bietet dort auch warme Gerichte an. Für die Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule (OGTS) steht ein eigener Essbereich zur Verfügung.

Offene Ganztagsschule (OGTS)

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner „Schulhaus“ bieten wir am Dientzenhofer-Gymnasium vier Ganztagesgruppen an.

Die Betreuung ist kostenfrei und steht allen Kindern offen, solange Plätze verfügbar sind. Während der Betreuung unterliegen die Schülerinnen und Schüler der schulischen Aufsichtspflicht. Ein Fernbleiben oder vorzeitiges Verlassen ist nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

Wichtig: Mit der Anmeldung ist die Teilnahme für das gesamte Schuljahr verbindlich.

Kontakt

Schul- und Schulwegunfälle

Schülerinnen und Schüler sind bei Schul- und Schulwegunfällen über den zuständigen Kommunalen Unfallversicherungsverband versichert. Als Schulweg gilt grundsätzlich der kürzeste oder übliche Weg zur Schule.

Bitte melden Sie Schul- und Schulwegunfälle unverzüglich mit dem entsprechenden Formular, das Sie im Sekretariat erhalten. Ist ein Arztbesuch erforderlich, weisen Sie die Arztpraxis bitte darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Sicherheit auf dem Schulweg

  • Achten Sie insbesondere in der Herbst- und Winterzeit auf zweckmäßige, gut sichtbare Kleidung.
  • Wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt, müssen Bremsen und Beleuchtung funktionstüchtig sein. Das Tragen eines Fahrradhelms wird dringend empfohlen.

Bringen und Abholen mit dem Auto

  • Halten oder parken Sie nicht im Zufahrts- und Haltebereich der Schulbusse in der Kantstraße oder auf den Lehrerparkplätzen.
  • Fahren Sie nicht auf die Lehrerparkplätze und blockieren Sie deren Zufahrten nicht.
  • Lassen Sie Ihr Kind möglichst an einer sicheren Stelle mit etwas Abstand zur Schule ein- und aussteigen.
Sprechstunden

Wenn Sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft wünschen, buchen Sie bitte einen Termin über das Sprechstundenportal im Schulmanager oder schreiben Sie der Lehrkraft eine Nachricht.

Sollten Sie innerhalb von drei Tagen keine Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Zeugnisse und Zwischenberichte

Mit Ausnahme der Qualifikationsphase der Oberstufe (Q12 und Q13) erhalten die Schülerinnen und Schüler drei Zwischenberichte pro Schuljahr anstelle eines Zwischenzeugnisses.

Die Zwischenberichte zeigen nicht nur die Gesamtnote in jedem Fach, sondern auch die zugrunde liegenden Einzelnoten und die Tendenz der Gesamtnote. So erhalten Sie einen differenzierten Überblick über den aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes.

Bitte nutzen Sie diese Informationen, um bei nachlassenden Leistungen frühzeitig das Gespräch mit den Fachlehrkräften oder der Klassenleitung zu suchen.

Termine im Schuljahr 2026/27:

  • 1. Zwischenbericht: Freitag, 27. November 2026
  • 2. Zwischenbericht: Freitag, 19. Februar 2027 (Ende des ersten Halbjahres)
  • 3. Zwischenbericht: Mittwoch, 5. Mai 2027
  • Jahreszeugnis: 31. Juli 2027